Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Anwendungsbereich, Geltung

(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von AB VERTRIEBSGESELLSCHAFT MBH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die AB VERTRIEBSGESELLSCHAFT MBH mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn AB VERTRIEBSGESELLSCHAFT MBH ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn AB VERTRIEBSGESELLSCHAFT MBH auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

§ 2 Leistungen von AB VERTRIEBSGESELLSCHAFT MBH / Mitwirkung des Kunden

(1) AB VERTRIEBSGESELLSCHAFT MBH erbringt Dienstleistungen im Bereich der Animations- und Erklärfilmproduktion sowie der entsprechenden Konzipierung für Unternehmen. Die Dienstleistungen bestehen regelmäßig aus einem separaten konzeptionellen Anteil und einem produzierenden Anteil durch AB VERTRIEBSGESELLSCHAFT MBH.
(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen steht vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch AB VERTRIEBSGESELLSCHAFT MBH, bleibt der Vergütungsanspruch von AB VERTRIEBSGESELLSCHAFT MBH unberührt.
(3) Der Kunde hat die Leistungserbringung von AB VERTRIEBSGESELLSCHAFT MBH durch angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Er wird insbesondere AB VERTRIEBSGESELLSCHAFT MBH die dafür erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen. Darüber hinaus wird der Kunde die notwendigen Arbeitsmaterialien auf erstes Anfordern von AB VERTRIEBSGESELLSCHAFT MBH zur Verfügung stellen.
(4) Der Kunde benennt auf erstes Anfordern von AB VERTRIEBSGESELLSCHAFT MBH einen Ansprechpartner („Projektleiter“) als feste Bezugspersonen für alle das Projekt betreffenden Angelegenheiten.
(5) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und kann AB VERTRIEBSGESELLSCHAFT MBH aus diesem Grunde seine Leistungen ganz oder teilweise nicht innerhalb der vereinbarten Zeit abschließen, so verlängert sich der dafür vereinbarte Zeitraum angemessen.
(6) In Bezug auf die von AB VERTRIEBSGESELLSCHAFT MBH zu erbringenden Leistungen gegenüber dem Kunden steht AB VERTRIEBSGESELLSCHAFT MBH in Bezug auf die Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
(7) AB VERTRIEBSGESELLSCHAFT MBH ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen erbringen zu lassen.
(8) AB VERTRIEBSGESELLSCHAFT MBH darf den Kunden für einen Zeitraum von fünf Jahren nach Vertragsende in jedem Medium als Referenz benennen und dafür auch aktuelle Logos des Kunden verwenden (zB von dessen aktueller Webseite).
(9) Vorbehaltlich individueller Vereinbarung ist AB VERTRIEBSGESELLSCHAFT MBH nicht zur Überlassung von Rohfilmdaten an den Kunden verpflichtet.

§ 3 Abnahmebedürftige Leistungen

(1) Sofern AB VERTRIEBSGESELLSCHAFT MBH für den Kunden eine abnahmepflichtige Leistung erbringt, gelten die nachstehenden Absätze 2-10.
(2) AB VERTRIEBSGESELLSCHAFT MBH kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.
(3) Die Abnahme der Leistungen setzt eine Funktionsprüfung durch den Kunden voraus. Die Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn die Anpassungsleistungen die vereinbarten Anforderungen erfüllen.
(4) Wird die Funktionsprüfung erfolgreich durchgeführt, ist die Abnahme unverzüglich zu erklären. AB VERTRIEBSGESELLSCHAFT MBH kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber AB VERTRIEBSGESELLSCHAFT MBH nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel wird ein Mängelprotokoll vom Kunden angefertigt und AB VERTRIEBSGESELLSCHAFT MBH überlassen. Das Übermittlungsrisiko liegt beim Kunden.
(5) Soweit bei der Funktionsprüfung Mängel festgestellt werden, ist AB VERTRIEBSGESELLSCHAFT MBH verpflichtet und berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen. Die Leistungen von AB VERTRIEBSGESELLSCHAFT MBH zur Mängelbeseitigung sind vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung nach Zeitaufwand zu vergüten. Dies gilt auch für Leistungen zur Beseitigung von Mängeln, die nach Abnahme festgestellt werden.
(6) AB VERTRIEBSGESELLSCHAFT MBH ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zwei Mal binnen einer angemessenen und vom Kunden zu setzenden Frist nachzubessern. Der insoweit entstehende Zeitaufwand ist vom Kunden separat zu vergüten. Unerhebliche Mängel der (Teil-)Leistung stehen einer Abnahme nicht entgegen.
(7) Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören. Der Kunde ist für die angemessene Vergütung des anzurufenden Sachverständigen vorleistungsverpflichtet. Sollte der angerufene Sachverständige das Bestehen eines erheblichen Mangels am Werk feststellen, wird AB VERTRIEBSGESELLSCHAFT MBH dem Kunden die insoweit entstandenen Aufwendungen ersetzen.
(8) Die abzunehmende (Teil-)Leistung von AB VERTRIEBSGESELLSCHAFT MBH gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung von AB VERTRIEBSGESELLSCHAFT MBH hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.
(9) Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Beseitigung der Mängel, Schadenersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nicht.
(10) Sofern die Mängel, die zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages führen, nicht erhebliche Mängel im vorgenannten Sinn darstellen, hat der Kunde auch keinen Anspruch auf Rückforderung von Teilen der Vergütung.

§ 4 Zustandekommen von Verträgen

(1) Der Vertragsschluss zwischen AB VERTRIEBSGESELLSCHAFT MBH und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen.
(2) Der Kunde erhält bei mündlichem Vertragsschluss auf Wunsch von AB VERTRIEBSGESELLSCHAFT MBH eine Auftragsbestätigung, welche jedoch für den Vertragsschluss nicht konstitutiv ist.
§ 5 Zahlungen, Preise, Bedingungen
(1) Die Preise, die von AB VERTRIEBSGESELLSCHAFT MBH angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Die Bezahlung der Leistungen von AB VERTRIEBSGESELLSCHAFT MBH erfolgt sofort nach Rechnungserteilung oder nach individueller Vereinbarung. Die Vergütung der Dienste von AB VERTRIEBSGESELLSCHAFT MBH ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von AB VERTRIEBSGESELLSCHAFT MBH ist anders lautend. Eine AB VERTRIEBSGESELLSCHAFT MBH erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
(3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde AB VERTRIEBSGESELLSCHAFT MBH nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dafür ist das im Anhang zu diesen AGB befindliche Muster zu benutzen.
(4) AB VERTRIEBSGESELLSCHAFT MBH stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).
(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an AB VERTRIEBSGESELLSCHAFT MBH zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

§ 6 Kündigung, Laufzeit, Abnahmetermin

(1) Der Vertrag hat die die individuell (fernmündlich oder schriftlich) zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit. Der Vertrag verlängert sich nicht automatisch.
(2) Vereinbarte Abnahmetermine sind keine Fixtermine und stehen unter dem Vorbehalt der Erbringung der erforderlichen Mitwirkungshandlungen des Kunden.
(3) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden nach Werk- oder Dienstvertragsrecht während der vereinbarten Festlaufzeit werden ausgeschlossen.
(4) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.

§ 7 Verzug / außerordentliche Kündigung

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch AB VERTRIEBSGESELLSCHAFT MBH beginnen nicht, bevor der jeweils fällige Rechnungsbetrag bei AB VERTRIEBSGESELLSCHAFT MBH eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Leistungen notwendigen Daten bei AB VERTRIEBSGESELLSCHAFT MBH vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält AB VERTRIEBSGESELLSCHAFT MBH sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber AB VERTRIEBSGESELLSCHAFT MBH in Verzug, ist AB VERTRIEBSGESELLSCHAFT MBH berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. AB VERTRIEBSGESELLSCHAFT MBH wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.

§ 8 Erfüllung

(1) AB VERTRIEBSGESELLSCHAFT MBH wird die vereinbarten Leistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. AB VERTRIEBSGESELLSCHAFT MBH ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.
(2) Auf Anforderung des Kunden wird AB VERTRIEBSGESELLSCHAFT MBH innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft über die im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienste erteilen.
(3) Ist AB VERTRIEBSGESELLSCHAFT MBH gehindert, die vereinbarten Leistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von AB VERTRIEBSGESELLSCHAFT MBH unberührt.

§ 9 Verhalten und Rücksichtnahme

Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns gegenüber AB VERTRIEBSGESELLSCHAFT MBH zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.

§ 10 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält im Zusammenhang mit der Verwirklichung der Produktion entstandenen, entstehenden oder hierfür von ihm erworbenen oder zu erwerbenden einfachen Nutzungsrechte ausschließlich, frei auf Dritte übertragbar, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkt. Davon nicht eingeschlossen ist das Bearbeitungsrecht. Dieses wird nicht übertragen.
(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die AB VERTRIEBSGESELLSCHAFT MBH nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig und fristgemäß entrichtet hat.
(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an AB VERTRIEBSGESELLSCHAFT MBH über.
(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.

§ 11 Haftung

(1) AB VERTRIEBSGESELLSCHAFT MBH haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet AB VERTRIEBSGESELLSCHAFT MBH nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet AB VERTRIEBSGESELLSCHAFT MBH nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

§ 12 Datenschutz und Datensicherheit

(1) Der Kunde versichert, bei der Weitergabe personenbezogener Daten an AB VERTRIEBSGESELLSCHAFT MBH die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.
(2) Sofern AB VERTRIEBSGESELLSCHAFT MBH für den Kunden Daten im Auftrag (Auftragsverarbeitung) verarbeiten soll, wird darüber eine separat zu vergütende Vereinbarung (schriftlich) zwischen den Parteien getroffen.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von AB VERTRIEBSGESELLSCHAFT MBH maßgebend.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von AB VERTRIEBSGESELLSCHAFT MBH. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von AB VERTRIEBSGESELLSCHAFT MBH.

AGB Stand: 10.02.2021 © Vervielfältigung verboten

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